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Fisch-Bäda Wiesnstadl – Inhaber Peter Lingnau
Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“)

vom 12. Januar 2024
Änderungen vorbehalten


1. Begründung eines Rechtsverhältnisses und Geltungsbereich dieser AGB
 
Diese AGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb von Tischreservierungen samt Verzehrmarken zwischen dem Festzelt Fisch-Bäda Wienstadl – Inhaber Peter Lingnau (nachfolgend: „Festzelt“) und dem jeweiligen Kunden begründet wird. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB. Andere Vertrags- oder Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn das Festzelt diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Die Wirksamkeit des in Satz 1 genannten Rechtsverhältnisses steht unter der aufschiebenden Bedingung des Abschlusses eines entsprechenden Veranstaltungsvertrags zwischen dem Festzelt und der Stadt München in Bezug auf das Oktoberfest 2024.
 
2. Leistungsgegenstand, Bestellung, Vertragsschluss und Besuchsrecht
 
2.1 Leistungsgegenstand: Vertragsgegenstand ist die Reservierung von Tischen im Festzelt an einem konkreten Tag für einen konkreten Zeitraum anlässlich des Münchner Oktoberfestes sowie der Kauf von Verzehrgutscheinen als vereinbarter Mindestverzehr  (nachfolgend: „Reservierungen“). Reservierungen können nur tischweise erfolgen. Für die Reservierung ist eine Mindestabnahme an Verzehrgutscheinen pro Person erforderlich sowie eine Bearbeitungs- und Versandgebühr. Im Falle einer Reservierung werden dem Kunden die Sitzplätze für die in der Reservierung angegebene Personenzahl für die jeweils vereinbarte Reservierungszeit zur Verfügung gestellt. Die Verzehrgutscheine können während des Aufenthalts zur vereinbarten Reservierungszeitot im Festzelt eingelöst werden. Platzwünsche werden möglichst berücksichtigt. Bestimmte Tische können jedoch nicht garantiert werden. Aus einer Reservierung ist generell kein Anspruch für das Folgejahr herzuleiten.
 
2.2 Reservierungsanfragen: Reservierungsanfragen können nur über unsere Webseite  https://www.fisch-baeda.de erfolgen. Falls 4 Wochen nach einer Anfrage keine Antwort durch das Festzelt erfolgt, ist eine Reservierung nicht möglich.
 
2.3 Online-Bestellung: Im Falle einer Reservierungsanfrage über die Webseite/Reservierungslink kommt die Reservierung wie folgt zustande: Zur Vornahme der Reservierung ist eine Anmeldung auf der Online-Präsenz des Festzeltes erforderlich. Die dortige Übersicht verfügbarer Tische stellt noch kein Vertragsangebot dar, sondern lediglich eine Aufforderung des Festzeltes an den Kunden zur Abgabe eines Angebots. Der Kunde gibt über den dafür vorgesehenen Online-Befehl ein verbindliches Angebot auf Vertragsschluss ab. Nach Eingang der Reservierungsanfrage erhält der Kunde je nach Verfügbarkeit eine Reservierungsbestätigung / Rechnung per E-Mail, die die Annahme des Angebots darstellt.
 
2.4 Besuchsrecht: Das Festzelt als Ausstellerin der Reservierungen will den Zutritt zum Festzelt und den reservierten Plätzen nicht jedem, sondern nur denjenigen Personen gewähren, welche die Reservierung direkt beim Festzelt oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe nach Ziffer 7.3 erworben haben. Das Festzelt gewährt daher nur denjenigen Personen das Recht, die jeweilige Veranstaltung zu besuchen (nachfolgend: „Besuchsrecht“), die entweder durch auf die Reservierungsbestätigung oder Einlassbändchen gedruckten Individualisierungsmerkmale (z.B. Namensaufdruck) identifizierbar sind oder die nach Ziffer 7.3 Reservierungen zulässig erworben haben. Zum Nachweis seiner Identität hat der jeweilige Besucher ein geeignetes amtliches Identifikationsdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass) mit sich zu führen und auf Verlangen dem Festzelt und/oder der von ihr beauftragten Personen (z.B. Sicherheitspersonal) vorzuzeigen. Reservierungsbestätigungen und/oder Einlassbänchen, die auf vom Festzelt nicht autorisierten Verkaufs- oder Versteigerungsplattformen im Internet oder von sonstigen Dritten erworben werden, vermitteln kein Besuchsrecht nach dieser Ziffer und können Rechtsfolgen nach Ziffer 7.4 auslösen. Das Festzelt erfüllt die ihr obliegenden Pflichten hinsichtlich des Besuchsrechts des Kunden oder des jeweiligen Inhabers der Reservierungsbestätigung und/oder Einlassbänchen, indem sie einmalig Zutritt zum Festzelt gewährt, die reservierten Plätze zur Verfügung stellt und die Verzehrgutscheine eingelöst werden können. Das Festzelt wird auch dann von ihrer Leistungspflicht frei, wenn der Einlass der jeweiligen Personen an der vorstehend geschilderten erforderlichen Individualisierung des/r Kunde/n scheitert. Auch hierdurch nicht einlösbare Verzehrmarken verfallen vollständig.
 
3. Zahlungsmodalitäten und Stornierungsbedingungen
 
3.1 Preise: Zahlungen zum Erwerb der Verzehrgutscheine zu einer Tischreservierung sind, sofern nichts an deres angegeben, binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum durch Überweisung auf das angegebene Konto zu leisten. Etwaige Überweisungskosten sind vom Kunden zu tragen. Daneben wird pro Person eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Die sich aus dem tatsächlichen Verzehr ergebende Bewirtungsrechnung ist vor Verlassen des Festzeltes sofort zur Zahlung fällig. Im Festzelt ist eine Zahlung in bar oder mit Gutscheinen möglich, eine Bezahlung mittels EC-/ Kreditkarte ist ebenfalls möglich. Das Ausstellen einer Bewirtungsrechnung ist ausschließlich am Bewirtungstag auf entsprechende Bitte des Kunden möglich. Etwaige Einwände gegen den Rechnungsinhalt sind unmittelbar bei dem Servicemitarbeiter oder der Geschäftsleitung vor Bezahlung vorzubringen. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.

3.2 Stornierung durch das Festzelt: Sollte die Zahlung nicht vollständig und/oder fristgemäß durchgeführt werden, ist das Festzelt berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu stornieren bzw. die Reservierung zu sperren; die entsprechenden Reservierungsbestätigungen verlieren hierdurch ihre Gültigkeit. Entstandene Mehrkosten sind vom Kunden zu erstatten. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt dem Festzelt vorbehalten.
 
4. Festbetrieb, Einlass, Verzehrgutschein
 
4.1 Einlass: Der Einlass in das Festzelt ist für den Kunden und seine Gäste nur mit Reservierungsbestätigung und Einlassband zu dem bestätigten Reservierungstermin garantiert. Die reservierten Plätze sind pünktlich und vollzählig einzunehmen. Das Festzelt ist nicht verpflichtet, die reservierten Plätze für den Kunden länger als 20 Minuten nach Beginn der bestätigten Reservierungszeit freizuhalten. Es dürfen keinerlei Speisen und Getränke in das Festzelt mitgebracht werden. Bei Nichtbeachtung von gesetzlichen Vorschriften (insbes. Rauchverbot im Festzelt) wird der Gast des Zeltes verwiesen. Aus Sicherheitsgründen ist das Festzelt oder von ihm beauftragte Personen berechtigt, beim Einlass eine Taschenkontrolle durchzuführen.
 
4.2 Platz: Die Reservierung besteht nur für die in der Reservierungsbestätigung angegebene Tischreservierungl und für die Dauer der Reservierung. Das Festzelt behält sich vor, dem Kunden bei unvorhergesehenem organisatorischen und / oder logistischem Bedarf einen anderen Tisch in demselben Sektor zuzuweisen. Nicht besetzte Plätze einer Tischreservierung können durch das Festzelt anderen Kunden zugeteilt werden. Beim Verlassen des Festzeltes verfällt der Anspruch auf die reservierten Plätze. Die zeitlich begrenzten Reservierungen sind nach Ablauf der Reservierungszeit freizugeben und der Kunde hat mit seinen Gästen das Festzelt umgehend zu verlassen. Ein Verweilen in den Gängen nach dieser Zeit ist aus Sicherheitsgründen untersagt.
 
4.3 Verzehrgutschein: Die erworbenen Verzehrmarken können im aufgedruckten Festzelt eingelöst werden. Sie besitzen Gültigkeit im Rahmen der von der Landeshauptstadt München festgelegten Bestimmungen.

5. Versand und Abholung
 
5.1 Versand: Der Versand der Verzehrgutscheine und Einlassbänder erfolgt nach vollständigem werden nach vollständigem Zahlungseingang zwischen Mitte Juli bis spätestens 14 Tage vor Start des Oktoberfestes.

5.2 Abholung: Eine persönliche Abholung der Verzehrmarken und Einlassbänchene kann nur nach schriftlicher Vereinbarung erfolgen.
 
6. Rücknahme und Erstattung
 
6.1 Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: 6.1 Kein Widerrufs- oder RücknahmerechtAuch wenn die Festhalle Reservierungen über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf einer Reservierung. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Reservierungen ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die Festhalle bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Reservierungen.
 
6.2 Stornierung, Änderung und Reduzierung der Reservierungen durch den Kunden: Eine kostenfreie Stornierung, Änderung oder Reduzierung der Reservierungen durch den Kunden ist nur bis zur Bezahlung der Gutscheinrechnung möglich. Stornierungen von Reservierungen können nur in Schriftform Berücksichtigung finden. Eine Rückgabe der gekauften Wertmarken ist grundsätzlich nicht möglich.
 
7. Nutzung und Weitergabe
 
7.1 Sinn und Zweck: Zur Durchsetzung von Hausverboten und zur Erhaltung einer möglichst breiten Versorgung der Allgemeinheit mit Reservierungen zu sozialverträglichen Preisen liegt es im Interesse des Festzeltes, seiner Kunden und der Besucher des Oktoberfestes, die nicht autorisierte Weitergabe von Reservierungen einzuschränken, um auf diese Weise Preisspekulationen zu unterbinden (z.B. den Kauf von Reservierungen mit dem Ziel der direkten Weiterveräußerung und/oder den Weiterverkauf von Reservierungen zu überhöhten Preisen).
 
7.2 Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Reservierungen erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen (also auf Gewinnerzielung ausgerichteten) Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf oder eine sonstige unzulässige Weitergabe der Reservierungen (d.h. Reservierungsbestätigungen und/oder Einlassbänchen) durch den Kunden ist untersagt. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,
 
a) Reservierungen öffentlich, insbesondere bei Auktionen und/oder im Internet (z.B. bei Ebay, Ebay-Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht vom Festzelt autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, oktoberfest-tischreservierungen.de, tischreservierung-oktoberfest.de) zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen;
 
b) Reservierungen zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 15 % zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig;
 
c) Reservierungen gewerblichen und/oder kommerziellen Wiederverkäufern und/oder Händlern (z.B. oktoberfest-tischreservierungen.de oder tischreservierung-oktoberfest.de) anzubieten, diesen zu verkaufen oder weiterzugeben;
 
d) Reservierungen, ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Festzeltes kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets;

e) Reservierungen an Personen weiterzugeben, gegen die ein Hausverbot besteht, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste.
 
7.3 Zulässige Weitergabe: Eine private Weitergabe einer Reservierung (d.h. Reservierungsbestätigungen und/oder Einlassbändchen) aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 7.2 vorliegt. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem mit dem Festzelt geschlossenen Vertrag (und damit auch das Besuchsrecht) an einen Dritten nur dadurch übertragen, dass der Dritte an seiner Stelle in den Vertrag mit dem Festzelt unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten eintritt. Dieser Eintritt setzt die Zustimmung des Festzeltes voraus, die hiermit unter den im Folgenden genannten Bedingungen vorab erteilt wird, wenn:
 
a) der Kunde den neuen Inhaber der Reservierung auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB ausdrücklich hinweist,
 
b) der neue Inhaber der Reservierung mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm und des Festzeltes einverstanden ist und
 
c) das Festzelt unter Nennung des neuen Inhabers der Reservierung rechtzeitig über die Weitergabe der Reservierung informiert wird oder das Festzelt die Weitergabe an den neuen Inhaber der Reservierung konkludent als zulässig erklärt hat.
 
Die Übertragung einzelner Rechte aus dem mit dem Festzelt geschlossenen Vertrag, insbes. des Besuchsrechts, ist bei Fehlen einer der in a) bis c) beschriebenen Voraussetzungen ausgeschlossen. Sofern ein Vertragspartner dem Festzelt in zulässiger Weise mehrere Besuchsrechte im Rahmen eines mit dem Festzelt geschlossenen Vertrages erworben hat und diese Besuchsrechte in zulässiger Weise an mehrere Dritte abtritt, kommen durch den Eintritt jeweils gesonderte Verträge zwischen dem Festzelt und den eintretenden Personen zustande.
 
7.4 Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe: Im Falle eines Verstoßes oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Ziffer 7.2 und/oder in den Fällen sonstiger unzulässiger Weitergabe von Reservierungen (d.h. Reservierungsbestätigungen und/oder Einlassbändchen) ist das Festzelt vorbehaltlich der Verhängung einer Vertragsstrafe gem. Ziffer 8 berechtigt,
 
a) Reservierungsbestätigungen und/oder Einlassbänchen, die vor Übergabe bzw. Versand an den Kunden entgegen den Regelungen in Ziffer 7.2 verwendet wurden, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern;
 
b) die betroffenen Reservierungen zu sperren und dem Inhaber der Reservierung und seinen Gästen entschädigungslos den Zutritt zum Festzelt zu verweigern bzw. ihn aus dem Festzelt zu verweisen sowie sämtliche (noch) nicht eingelöste Wertmarken ersatzlos ungültig werden zu lassen;

c) betroffene Kunden vom Kauf einer Reservierung für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch fünf (5) Jahre, auszuschließen; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Reservierungen sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse;
 
d) im Falle einer unzulässigen Weitergabe von Reservierungen gemäß Ziffer 7.2 von dem jeweiligen Kunden die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses bzw. Gewinns nach Maßgabe von Ziffer 9 dieser AGB zu verlangen; 
 
e) in angemessener Art und Weise über den Vorfall, auch unter Nennung des Namens des Kunden, zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Reservierung in Zukunft zu verhindern.
 
8. Vertragsstrafe

8.1 Voraussetzungen: Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese AGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 7.2, ist das Festzelt ergänzend zu den sonstigen nach diesen AGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüberhinausgehender Schadensersatzansprüche berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu EUR 6.000,- gegen den Kunden zu verhängen.
 
8.2 Höhe: Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl der Verstöße, etwaige durch die unzulässige Weitergabe erzielte Erlöse bzw. Gewinne, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Inhabers der Reservierung hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, notwendige Aufwendungen zur Verfolgung von Verstößen, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt, sowie im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Reservierungen die Anzahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Reservierungen. Die genaue Höhe der Vertragsstrafe wird vom Festzelt im Einzelfall nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom sachlich zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Die Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadensersatzansprüche des Festzeltes wegen des Verstoßes anzurechnen.
 
9. Auszahlung von Mehrerlösen
 
9.1 Voraussetzungen: Im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Reservierungen gemäß Ziffer 7.2 durch den Kunden ist das Festzelt zusätzlich zur Verhängung einer Vertragsstrafe gemäß Ziffer 8 und ergänzend zu den sonstigen nach diesen AGB möglichen Sanktionen berechtigt, sich von dem Kunden bzw. Inhaber der Reservierung dessen bei der unzulässigen Weitergabe einer Reservierung (d.h. Reservierungsbestätigungen und/oder Einlassbändchen) erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn ganz oder teilweise auszahlen zu lassen.
 
9.2 Höhe und Verwendung: Maßgeblich für die Frage, ob und inwieweit die Mehrerlöse ausgezahlt werden müssen, sind die in Ziffer 8.2 genannten Kriterien und die Höhe einer etwaig verhängten Vertragsstrafe.
 
10. Ergänzende Bestimmungen zur Durchfühung von Veranstaltungen während der SARS-CoV-2-Pandemie

Für den Zugang sowie den Aufenthalt in der Festhalle, welche gesonderten Auflagen, Regulierungen und/oder Maßgaben etc. von Behörden oder anderen staatlichen Institutionen im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie unterliegen, gelten die nachfolgenden Bestimmungen:

1. Der Kunde bzw. Inhaber der Reservierung erkennt an, dass das Oktoberfest insbesondere aufgrund gesetzlicher, verordnungsrechtlicher sowie behördlicher Auflagen, Regulierungen und/oder Maßgaben etc. gegebenenfalls nicht in der ursprünglich vorgesehenen Art und Weise stattfinden kann; insbesondere erkennt der Kunde an, dass die Durchführung und Teilnahme an einer Veranstaltung in der Festhalle gegebenenfalls an die Einhaltung zusätzlicher Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen durch die Festhalle gebunden ist. Der Kunde akzeptiert, dass die Festhalle zum Schutz der Gesundheit der Kunden und Mitarbeiter nach billigem Ermessen auch über die gesetzlichen, verordnungsrechtlichen oder behördlichen Auflagen, Regulierungen und/oder Maßgaben hinausgehende angemessene Verhaltens- und Hygieneregeln festlegen kann, zu deren Einhaltung sie die Kunden und deren Gäste (die weiteren Inhaber eines Einlassbändchens in Bezug auf die entsprechende Tischreservierung) verpflichtet.

2. Das Festzelt ist berechtigt, Reservierungen einzelner Kunden zur Reduzierung der Besucheranzahl zu stornieren, wenn dies aufgrund gesetzlicher, verordnungsrechtlicher oder behördlicher Anordnung oder vergleichbarer Maßnahmen erforderlich wird. Im Fall der endgültigen Absage der Veranstaltung oder der Stornierung der vom Kunden erworbenen Reservierung wird dem Kunden der entrichtete Verkaufspreis für den Verzehr erstattet. Nicht erstattet werden eine Versandgebühr nach erfolgtem Versand sowie eine Bearbeitungsgebühr.

3. Das Festzelt kann dem Kunden aus wichtigem Grund, etwa zur Einhaltung von Abstandsflächen oder zur Umsetzung von Schutz- und Hygienekonzepten, von seiner Reservierung abweichende Plätze derselben oder einer höheren Kategorie zuweisen; in diesen Fällen besteht kein Anspruch des Kunden auf eine Erstattung des Verkaufspreises oder sonstige Entschädigung.

4. Das Festzelt ist berechtigt, den Zugang zu und/oder den Verbleib des Kunden oder seiner Gäste in das Festzelt ohne Anspruch auf Erstattung der erworbenen Verzehrmarken oder sonstige Entschädigung zu verweigern und/oder den Kunden oder seine Gäste ebenso ohne Anspruch auf Erstattung noch nicht eingelöster Verzehrmarken oder sonstige Entschädigung des Festzeltes zu verweisen, wenn der Kunde oder seine Gäste:a.    den jeweils geltenden gesetzlichen, verordnungsrechtlichen und/oder behördlichen Auflagen und Maßgaben nicht nachkommen und/oder Bestimmungen des Hygiene- und Schutzkonzepts des Festzeltes nicht befolgen; insbesondere, aber nicht abschließend, keinen entsprechenden Nachweis über eine Schutzimpfung gegen oder eine Genesung von SARS-CoV-2 und/oder negativen Test vorlegen, in den vorgeschriebenen Bereichen keine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen oder Abstandsgebote nicht einhalten,b.    am Tag der Reservierung an SARS-CoV-2 erkrankt sind oder innerhalb der letzten 14 Tage vor Beginn des Reservierungszeitraums positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, innerhalb der letzten 14 Tage vor dem reservierten Zeitraum wissentlich zu einer positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Person engen Kontakt hatten oder für eine Erkrankung mit SARS-CoV-2 typische Symptome (Husten, Fieber, Schnupfen, eine Störung oder der Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns, Atemnot) aufweisen, oderc.    sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Beginn des reservierten Zeitraums in einem Risikogebiet (wie beispielsweise Hochrisikogebiet, Virusvariantengebiet) oder vergleichbarem Gebiet aufgehalten haben und deshalb gesetzlichen, verordnungsrechtlichen oder behördlichen Bestimmungen unterliegen, die einen Zugang oder einen Verbleib in der Festhalle ausschließen.

5. Ist aus wichtigem Grund, insbesondere auf Grundlage gesetzlicher, verordnungsrechtlicher oder behördlicher Auflagen oder dem Schutz- und Hygienekonzept der Festhalle, die Vorlage von Nachweisen und/oder Erklärungen des Kunden und seiner Gäste zum Zugang zum Festzelt vorgeschrieben, ist das Festzelt im Einklang mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt, die Gewährung des Zugangs zum Festzelt  von der Vorlage solcher Nachweise und/oder Erklärungen abhängig zu machen und die vorgelegten Nachweise und/oder Erklärungen zu überprüfen.

6.Das Festzelt weist darauf hin, dass es zur Nachverfolgung von Infektionsketten gegebenenfalls verpflichtet ist, die Kontaktdaten des Kunden und seiner Gäste zu erfassen und an die zuständige Behörde weiterzugeben. Der Kunde wird daher die Kontaktdaten seiner Person sowie der ihn begleitenden Personen (Gäste) mit deren Zustimmung vollständig und ordnungsgemäß angeben. Die Festhalle verarbeitet die be-treffenden Daten im Einklang mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen (etwa Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO i.V.m. den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen); dies umfasst auch die Weiterleitung an die zuständige Behörde.

7. Der Kunde und seine Gäste haben den Anordnungen und Auflagen des Festzeltes und des Personals Folge zu leisten. Der Kunde und seine Gäste erkennen an, dass auch bei umfassenden Schutz- und Hygienekonzepten die Gefahr einer Infektion mit SARS-CoV-2 im Rahmen des Besuches einer Veranstaltung nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.

11. Höhere Gewalt
 
In sonstigen Fällen höherer Gewalt o.ä. gilt vollumfänglich das in Ziffer 10 Ausgeführte sinngemäß.
 
12. Streitbeilegung
 
Die EU bietet eine Online-Plattform an, an die sich der Kunde wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
 Das Festzelt nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
 
13. Datenschutz
 
Soweit in den AGB nicht konkret anders benannt, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des Inhabers der Reservierung einerseits zur Erfüllung eines Vertrages zwischen dem Festzelt und dem Kunden/Inhaber der Reservierung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO. Andererseits erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des Inhabers der Reservierung zur Wahrung berechtigter Interessen des Festzeltes. Die berechtigten Interessen ergeben sich dabei aus Ziffer 7.1.
 
14. Vertragstext
 
Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über die Webseite können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden.


15. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
 
15.1 Rechtswahl: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 
15.1.1 Rechtswahl bei Verbrauchern: Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt die Rechtswahl nach Ziffer 15.1 nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
 
15.1.2 CISG: Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
 
15.2 Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Festzeltes. Dasselbe gilt, wenn der Kunde Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis des Festzeltes, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
 
16. Schlussklausel
 
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.

 


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